Bedingungen

Vertragsbedingungen

Fahrzeugübernahme:

Gemäss Mietvertrag Samstag ab 10:00 Uhr, oder nach Absprache.

Fahrzeugrückgabe:

Gemäss Mietvertrag Freitag Abend, oder nach Absprache.

Bezahlung:

Bei Vertragsabschluss ist dem Vermieter mindestens 1/3 des Gesamtbetrages zu überweisen.
Spätestens 30 Tage vor Mietbeginn ist die Restzahlung zu überweisen.

Annullationskosten:

Auch im Falle einer Krankheit muss der Mietvertrag gegenüber wohnmobilferien.ch (Michael Kollmann) zu 100% erfüllt werden.
Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung bei einem Drittanbieter.
Damit kann man bei unvorhersehbaren Ereignissen, die zu einer Annullation des Mietvertrages führen können, eine Rückerstattung der Annullationskosten bei seinem Versicherer beantragen.

Fahrer/In:

Mindestalter 23 Jahre – gültiger Führerausweis für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Kat. B) seit mindestens 2 Jahren; bitte dem Mietvertrag eine Fotokopie des gültigen Führerausweises beilegen. Das Mietfahrzeug darf nicht durch andere als im Mietvertrag erwähnte Personen gefahren werden. Es ist verboten, mit dem Mietfahrzeug Fahrten und Transporte gegen Bezahlung zu tätigen, das Mietfahrzeug an andere Personen weiterzuvermieten und/oder Fahrstunden damit zu unterrichten.

Personen, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind und nicht über eine gültige Niederlassungsbewilligung verfügen, müssen ausserdem bei Vertragsabschluss eine Kopie des gültigen Passes hinterlegen.

Tank

Das Fahrzeug wird mit gefülltem Treibstofftank übergeben und ist mit gefülltem Treibstofftank wieder abzuliefern.

Versicherung:

Das Fahrzeug ist Haftpflicht und Vollkasko versichert inkl. Pannenhilfe.

Selbstbehalte, welche durch den Mieter zu übernehmen sind:
Haftpflicht: CHF 500.– pro Schadenfall / Vollkasko CHF 1’000.– pro Schadenfall
Für Lenker unter 25 Jahre Haftpflicht CHF 1’500.– pro Schadenfall / Vollkasko CHF 1’500.– pro Schadenfall

Unfall:

Bei einem Unfall muss der Vermieter SOFORT benachrichtigt werden. Es ist zwingend ein Polizeirapport erstellen zu lassen. Halten Sie den Unfallhergang auf einem „Europäischen Unfallprotokoll“ fest. (Namen und Adressen der beteiligten Personen, Zeugen, Skizzen, Fotos)

Schäden/Beschädigung/Fahrzeugausfall:

Sollte das Fahrzeug unerwartet ausfallen (z.B. durch Unfall) helfen wir Ihnen einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Der Vermieter geht aber in diesem Falle keine Verpflichtung für ein Ersatzfahrzeug ein. Weitere Forderungen können dem Vermieter nicht geltend gemacht werden.

Mängel

Sollte am Wohnmobil etwas nicht funktionsfähig sein (durch Defekt oder falsche Fahrzeug-Bedienung), können beim Vermieter keine Forderungen geltend gemacht werden. Der Mieter hat keinen Minderwert zu Gute.
Reparaturen unterwegs, müssen vor Auftragserteilung mit dem Vermieter abgesprochen werden!
Rückerstattung nur gegen Originalbelege!

Allgemeines:

Im Fahrzeug ist das Rauchen verboten!

Betten sind mit frischen Fixleintüchern und Molton bezogen und im Mietpreis inklusive.